Mi, 21. Mai 2008
Plagiaterkennungssoftware im Einsatz
Ein Professor hat für meine hochgeschätzte Fakultät eine Software lizensiert, die automatisch Plagiate erkennen soll: Ephorus.
Ich kenne die Software nicht, aber das sehr knapp gehaltene “Privacy Statement” verwundert mich doch schon:
Ephorus wird die von Ihnen gemachten Angaben vertraulich behandeln. Ihre Daten werden lediglich zur Kontaktaufnahme verwendet.
(Zitatquelle)
(ja, das war’s schon)
Ich weiß nicht, ob man diesem niederländischen Unternehmen trauen kann. Ich bin mir aber sicher, dass das Durchsetzen deutscher Datenschutzrichtlinien in den Niederlanden schwierig sein dürfte.
In Urheberrechtsfragen bewegt sich eine solche Software zumindest im grauen, wenn nicht im illegalen Bereich. Wer nämlich einen verdächtigen Text hochlädt, ohne das Einverständnis des Urhebers zu besitzen, macht sich strafbar.
Die elektronische Übermittlung an den Plagiatsdienst ist regelmäßig mit der Speicherung des Inhalts auf Server oder Festplatte des Empfängers verbunden. Insoweit ist das durch § 16 UrhG geschützte Vervielfältigungsrecht betroffen (§ 16 UrhG). Die Vervielfältigungshandlung ist grundsätzlich zustimmungspflichtig.
(Zitatquelle)
Wie dem auch sei: Wird die Plagiatssoftware konsequent eingesetzt, stellt man alle Textlieferanten (alias Studierende) unter Generalverdacht. Nutzt man die Software nur sporadisch, kann man nicht mehr automatisiert herausfinden, wenn untereinander abgeschrieben wird (auch über das Semester hinaus).
Also, ich bin dagegen.


